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Demonstration zur Konzernzentrale

Aufruf des #novonovia-Bündnisses

Bochum | 23.4.2022 | 12:30 Uhr | Vorplatz Bochum-Hauptbahnhof

Am 29.4.2022 findet die virtuelle Hauptversammlung der Vonovia SE, des größten Vermieters in Europa, statt. Von seinem Sitz in Bochum kontrolliert der börsennotierte Riesenkonzern mit über 10.000 Beschäftigten 570.000 eigene Wohnungen in Deutschland, Österreich und Schweden. Bei der Hauptversammlung wird die Vonovia verbesserte Gewinnzahlen feiern und gestiegene Dividendenausschüttungen an die Aktionär*innen absegnen. In der Selbstdarstellung präsentiert sie sich als sozialer und ökologischer Vorzeigekonzern.

Tatsächlich aber gehen die horrenden Gewinne der Vonovia und ähnlicher Vermietungskonzerne zu Lasten der sozialen Daseinsvorsorge und der Umwelt. Immer höhere private Renditen werden auf Kosten der Mieter*innen und der Beschäftigten abgeschöpft durch

*     Mietsteigerungen über dem Bundesdurchschnitt,
*     besonders hohe Steigerungen bei Wiedervermietung,
*     intransparente „Modernisierungen“ mit hohen Mietsteigerungen,
*     renditegetriebene statt sozialökologische „Klimaschutz“-Strategie,
*     undurchsichtige Betriebskostenabrechnungen mit Konzerntöchtern,
*     unzureichenden Service und Vernachlässigung der Instandhaltung,
*     untertarifliche Bezahlung und zu wenig Personal.


Nach der Übernahme des zweitgrößten deutschen Wohnungskonzerns, der Deutsche Wohnen, nehmen die Marktmacht und der politische Einfluss der Vonovia immer bedrohlichere Ausmaße an.

Dieses Schauspiel wollen wir nicht unkommentiert lassen. Deshalb bereiten wir für Samstag den 23.4.2022 eine Demonstration mit anschließender Kundgebung vor der Vonovia Hauptzentrale in Bochum vor.

ErstunterzeichnerInnen:
Plattform kritischer Immobilienaktionär*innen – VoNO!via-MieterInnenbündnis – MieterInnenverein Witten u. Umg. – Mieterverein Dortmund u. Umg. – Mieterverein zu Hamburg – Mieter*inneninitative Europahaus Oberhausen –  Mieterinitiativen Stuttgart – Ende Gelände Bochum – Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre – Mieterverein Bochum, Hattingen u. Umg. – Mieterforum Ruhr – Bündnis für bezahlbaren Wohnraum Duesseldorf – Mieterinitiative Dorsten-Barkenberg – Stadt für Alle Bochum – Recht auf Stadt Köln – Fridays For Future Bochum – Donnerlüttchen Bochum – Deutsche Wohnen & Co. enteignen/

Bitte meldet euch, wenn ihr euch anschließen wollt!

Kollektive Einwendungen

Liebe Nachbarschaft,
liebe Vonovia-Mieterinnen und -Mieter,


wir rufen hiermit zur Teilnahme an unserer Unterschriftensammlung auf, mit der wir uns gegen die Tricksereien von Vonovia bei der Betriebskostenabrechnung wehren wollen. Ziel ist es, nicht vereinzelt, sondern gemeinsam eine Belegeinsicht für die aufgerufenen Kosten zu fordern.
Wir haben bereits einen sogenannten Prüfausschuss gegründet. Der Prüfausschuss ist ein Gremium, das im Namen der Mieterinnen und Mieter die Belege kontrolliert, mit denen Vonovia die geforderten Betriebskosten begründet. Damit der Prüfausschuss seine Arbeit aufnehmen kann, ist eine sogenannte Einwendungserklärung bzw. Prüfanforderung erforderlich. Diese sollte von möglichst vielen Mieterinnen und Mietern unterschrieben werden.
Der Grundgedanke hinter der Einwendungserklärung: Solange keine gültigen Belege für die Betriebskosten existieren, ist die Abrechnung hinfällig und Nachzahlungen müssen nicht geleistet werden. Um an ihr (oder besser: unser!) Geld zu kommen, muss die Vonovia also die Belege (Rechnungen, Verträge, Zahlungsnachweise) übersenden.
Hier beginnt die zweite Phase unserer Aktion. Der Prüfausschuss untersucht nun die zugesandten Belege, vergleicht sie miteinander und prüft sie auf systematische Fehler. In der Regel sind die Abrechnungen von Vonovia nicht prüffähig, weil es sich z.B. nicht um Rechnungen, sondern um unternehmensinterne Umbuchungen handelt. Diese Fehler werden dann gebündelt veröffentlicht und durch eine individuelle Klage vor Gericht gebracht. Auf das Urteil können sich im Anschluss alle, die die Einwendungserklärung unterschrieben haben, beziehen. Praktisch heißt das: Der individuelle Rechtsstreit wird auch für alle anderen geführt!

Hier finden Sie die Vorlage zur kollektiven Einwendung. Kontaktieren Sie uns gerne und wir holen die unterschriebene Einwendung bei Ihnen ab.

Fest der Nachbarschaften

Initiativen für bezahlbares Wohnen vernetzen sich

Am 25. September veranstalten verschiedene wohnungspolitische Initiativen aus Leipzig erstmalig das Fest der Nachbarschaften. Es findet zwischen 14 und 18 Uhr auf dem Alexis-Schumann-Platz in der Südvorstadt statt. Das Fest ist eine Anlaufstelle für Mieter*innen, die sich mit ihrer bedrängten Wohnsituation nicht länger abfinden wollen und nach Austausch und Vernetzung suchen. Es ist darüber hinaus ein Signal an Immobilienwirtschaft und Politik, dass eine grundsätzliche Wende in der Wohnraumversorgung notwendig ist.

Wie in anderen Großstädten spitzt sich auch in Leipzig die Lage am Wohnungsmarkt zu. Das fängt bei der Miete an, die regelmäßig erhöht wird, ohne dass sich die Wohnqualität verbessert. Es geht weiter mit der Mietbelastungsquote, die im Durchschnitt bei 30 % und bei unteren Einkommensgruppen bis zu 46 % beträgt. Es endet bei der Verdrängung von Mieter*innen aus den Quartieren, die in wenigen Fällen öffentlich wird, häufig aber unsichtbar bleibt, wie bei den vielen Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen. Zum Auszug getrieben, finden die Betroffenen in ihren Wohngegenden keine bezahlbaren Angebote. Es wird zu wenig gebaut und zu teuer. Selbst öffentlich geförderte Wohnungen sind mit einer Miete von 6,50 € und einer 15-jährigen Belegungsbindung keine Alternative, zumal sie ohnehin nur für jene infrage kommen, die sich am Markt nicht selbst versorgen können, mit Wohnen als öffentliches Gut aber nichts zu tun haben. Wohnungskonzerne wie Vonovia und Deutsche Wohnen gewinnen immer mehr Einfluss. An den Kapitalmärkten sind sie auf die Steigerung der Dividende angewiesen; Leidtragende sind die Mieter*innen. Aber auch kommunale Eigentümer sind nicht in jedem Fall gemeinwohlorientierte Unternehmen, wie die LWB bewiesen hat als sie während der Pandemie die Mieten im Musikviertel erhöhte.

Diese Entwicklung wird politisch nur zaghaft gebremst. Eine echte Trendwende für eine marktferne Wohnraumversorgung ist nicht erkennbar. Das wirft die Frage nach Demokratie auf: Wer entscheidet eigentlich darüber, was in der Stadt passiert? Wie werden die Bedürfnisse und Lebensrealitäten der Menschen, die hier wohnen politisch abgebildet? Mit dem Fest der Nachbarschaften, in dessen Zentrum eine offene Versammlung von Mieter*innen steht, soll eine Debatte darüber angestoßen werden, wie wir in der Stadt gemeinsam leben wollen und wie wir unseren Vorstellungen Kraft verleihen können.

Über die Veranstalter
Das Fest der Nachbarschaften wird von verschiedenen Leipziger Initiativen ausgerichtet, die sich für eine soziale Wohnraumversorgung und eine gemeinwohlorientierte Wohnungswirtschaft einsetzen. Wir beraten Mieter*innen, organisieren Protest, entwickeln politische Forderungen und machen Vorschläge für eine alternative Wohnungspolitik.

Die beteiligten Initiativen sind:
IG Kantstraße
Leipzig für alle: Aktionsbündnis Wohnen
Mietergemeinschaft Schönefelder Höfe
Nachbarschaftsinitiative Musikviertel
Netzwerk – Leipzig Stadt für alle
Solidaritätsnetzwerk Leipzig
Vernetzung Süd – Stadtteilinitiative aus Connewitz & Südvorstadt
Wohnprojekt Thierbacher Straße 6

Und hier noch der Flyer!

Vonovia zu Rechnungseinsicht verurteilt!

Das Landgericht Dresden hat Vonovia dazu verurteilt alle Rechnungen und Leistungsverzeichnisse über abgerechnete Leistungen offenlegen zu müssen. Auch Mieter*innen aus der Mietergemeinschaft streiten seit vielen Jahren mit Vonovia über Rechnungseinsicht, die Vonovia häufig nicht gestattet. Die Urteilsbegründung ist das vielleicht Interessanteste an diesem Urteil: Vonovia ist zur Rechnungseinsicht verpflichtet, weil Vonovia nicht ausschließen konnte, dass durch die Auftragsvergabe an Subunternehmen Gewinne erwirtschaftet werden.

Genaueres ist in diesem Artikel zu lesen.

Rundbrief Nr. 2 – Neuigkeiten aus der Mietergemeinschaft

Auf Grund der COVID-19-Pandemie können wir uns noch immer nicht zu Versammlungen treffen. Um dennoch im Austausch zu bleiben und über das zu informieren, was trotz der Umstände in der Mietergemeinschaft gemacht wurde, haben wir eine neue Ausgabe des Rundbriefs verfasst. Diese Ausgabe umfasst unter anderem einen Artikel zum Neubau am Kohlweg, einen Redebeitrag einer unserer Mieterinnen sowie Informationen zu den Heizungsmodernisierungen durch Vonovia.

Wer etwas gegen Vonovia unternehmen will, sich für die Arbeit der Mietergemeinschaft interessiert oder einfach gerne mit anderen Leuten aus dem Viertel in Kontakt kommen möchte, kann die Mietergemeinschaft Schönefelder Höfe jederzeit kontaktieren. Wir freuen uns auf Rückmeldungen, Kommentare oder Beiträge für zukünftige Ausgaben.

Hier kann der aktuelle Rundbrief heruntergeladen werden.

Betriebskostenabrechnung und Modernisierungsumlage bei Vonovia

Bericht über die Informations- und Diskussionsveranstaltung mit dem MVL, 7. Oktober 2020

Die Abrechnung der Betriebskosten aus 2019 steht an und außerdem werden die Heizungsanlagen in den Schönefelder Höfen überholt. Zu beiden Themenbereichen haben wir mit dem Mieterverein Leipzig gesprochen. Wir haben Erfahrungen aus den letzten drei Jahren, also seit Vonovia die Wohnungen übernommen hat, ausgetauscht und Ratschläge für die Auseinandersetzung mit dem Wohnungsunternehmen eingeholt.

Mit dem Eigentümerwechsel 2017 änderte sich die Bewirtschaftungspraxis der Wohnungen. Da Vonovia sich an den Entwicklungen an den Finanzmärkten orientiert, haben Strategien an Bedeutung gewonnen, die auf die kurzfristige Generierung von Profiten abzielen. Dazu gehören etwa: Einsparungen bei Kosten für Reparaturen, die entpersonalisierte und rationalisierte Kommunikation mit den Mieter*innen, aber auch die Einschränkung der Mitbestimmung von Beschäftigten.

In den Schönefelder Höfen zeigten sich die Veränderungen am Austausch der Dienstleister für den laufenden Betrieb der Wohnungen bei gleichzeitiger Erhöhung der Kosten. Insgesamt, so bestätigten unsere Gäste vom Mieterverein, sind ca. die Hälfte aller Betriebskostenabrechnungen fehlerhaft. Von „bedauerlichen Einzelfällen“ kann also nicht die Rede sein. Die für eine einwandfreie Abrechnung nachweisbaren Belege für einzelne Posten werden i.d.R. für die eigenen Tochterunternehmen vorgelegt. Für die extern vergebenen Aufträge sind die Rechnungen hingegen schwer einsehbar. Die Transparenz der Betriebskostenabrechnung ist damit nicht gegeben.

Diese Intransparenz kommt auch dadurch zustande, dass Heizkosten getrennt von Betriebskosten abgerechnet werden und es bei Einsparungen in einem Bereich ggf. nicht auffällt, dass die Abrechnung im anderen Bereich fehlerhaft ist. Eine andere Möglichkeit zur Verschleierung von Kosten ist der Verteilerschlüssel: Werden Kosten für Haus- oder Hofeinheiten berechnet, können bei Änderung der Bezugseinheit die Kosten nur schwer nachvollzogen werden.

Besonders häufig war seit der Übernahme durch Vonovia eine Unregelmäßigkeit bei der Abrechnung der Kosten für Heizung/Warmwasserverbrauch zu beobachten. Die Abrechnung erfolge nicht nach tatsächlichem Verbrauch, sondern nach Wohnfläche, weil die Werte des Ablesedienstes angeblich nicht vorlagen. Das ist jedoch nur in Ausnahmefällen zulässig, und auch dann nur unter einer Kürzung von 15 Prozent der Kosten.

Wer die fehlerhafte Betriebskostenabrechnung nicht hinnehmen möchte, trifft auf ein Arsenal mieterfeindlicher Taktiken: Mauern, Abwarten, Stress machen. Von Mahnungen und Räumungsandrohungen sollten wir uns aber nicht einschüchtern lassen. Grundsätzlich gilt: Solange die Belege für einzelne Posten nicht einsehbar sind, kann die Begleichung der Kosten verweigert werden. Wer bei einzelnen Posten die Berechnung anzweifelt, kann Widerspruch einlegen. Die Bearbeitungsdauer ist sehr lang; sie beträgt der Erfahrung nach zwischen zwei und vier Jahren. Immerhin: Konnte auch nach drei Jahren keine Klarheit hergestellt werden, sind Ansprüche verjährt.

Aufgrund der schlechten Erfahrungen mit der Abrechnung der Nebenkosten empfehlen wir, die Einzugsermächtigung zu kündigen und einen Dauerauftrag einzurichten.

Ein zweites aktuelles Problemthema in den Schönefelder Höfen ist die Erneuerung der Heizungsanlagen und die damit verbundene Modernisierungsumlage, die zu einer Erhöhung der Kaltmiete führt. Bei einigen Mieter*innen ist die Mieterhöhung bereits erfolgt, bei anderen sind die Arbeiten an der Heizung im Gange und bei wieder anderen ist gerade erst die Ankündigung eingegangen. Es ist davon auszugehen, dass die Maßnahme alle Mieter*innen in den Schönefelder Höfen betreffen wird. Obwohl grundsätzlich zu hinterfragen – warum überhaupt sollen notwendige Maßnahmen zur Werterhaltung dauerhaft die Miete erhöhen? – lässt die geltende Rechtslage die Modernisierung zu, sofern sie eine messbare Energieeinsparungen zur Folge hat. Die Erfahrung mit Vonovia zeigt jedoch, dass die Sorge um den Energieverbrauch hinter der Möglichkeit der Mieterhöhung zurücksteht. Die Modernisierung der Heizungsanlagen erfolgt zumiest kurz vor Ablauf der Betriebserlaubnis, die eine nicht-umlagefähige Erhaltung der Grundausstattung erfordern würde. Die Modernisierung muss zudem drei Monate zuvor angekündigt werden, was in den Schönefelder Höfen häufig nicht der Fall ist. Auf jeden Fall sollten alle Mieter*innen anhand der Betriebskostenabrechnung und der von Vonovia ausgestellten Berechnungen der Einsparungen die Rechtmäßigkeit genau prüfen.

Weitere Informationen und Tipps finden Sie auch in unserem Infoblatt zur Betriebskostenabrechnung.