Das Landgericht Dresden hat Vonovia dazu verurteilt alle Rechnungen und Leistungsverzeichnisse über abgerechnete Leistungen offenlegen zu müssen. Auch Mieter*innen aus der Mietergemeinschaft streiten seit vielen Jahren mit Vonovia über Rechnungseinsicht, die Vonovia häufig nicht gestattet. Die Urteilsbegründung ist das vielleicht Interessanteste an diesem Urteil: Vonovia ist zur Rechnungseinsicht verpflichtet, weil Vonovia nicht ausschließen konnte, dass durch die Auftragsvergabe an Subunternehmen Gewinne erwirtschaftet werden.
Genaueres ist in diesem Artikel zu lesen.